Regelmäßig sehen sich Betriebe mit dem langfristigen Ausfall von Mitarbeitern konfrontiert. Sind es betriebliche Ursachen, die zu Ausfallzeiten führen, darf aber der erkrankte Mitarbeiter nicht allein gelassen werden. Hier gilt es, gemeinsam nach Lösungswegen zu suchen. So will es der Gesetzgeber und hat das betriebliche Eingliederungsmanagement zur Pflicht für Arbeitgeber gemacht.
Unternehmensvertreter können sich bei der Veranstaltung vom Unternehmens-Netzwerk INKLUSION in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft pro Wirtschaft GT GmbH über den Umgang mit Langzeiterkrankten informieren. Elke Finke, Leiterin Kompetenzzentrum Betriebliches Gesundheitsmanagement NRW der Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW), wird an Beispielsfällen die Formalien und die rechtssichere Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements erläuterten. Anette Brummel, DRV Bund stellt den Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung vor, der Arbeitgeber insbesondere beim betrieblichen Eingliederungsmanagement berät. Die Veranstaltung findet von 14:00 bis 17:00 Uhr im Kreishaus Rheda-Wiedenbrück, Wasserstraße 14, Sitzungssaal 2 statt. Anmeldungen bitte an sabine.schroeder(at)faw.de.